Der vollständig integrierte Bachelor of Law (LL.B.)
Die Fachschaft Jura München setzt sich seit längerem in Kooperation mit der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern (RLFB) für die Einführung eines vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) in München und darüber hinaus an den anderen bayerischen juristischen Fakultäten ein.
Was ist der LL.B. und wozu ist er gut?
Der LL.B. ist ein eigenständiger Bachelorabschluss, der fester Teil des normalen rechtswissenschaftlichen Studiums ist und dessen Erhalt nicht die Ablegung zusätzlicher Prüfungen erfordert. Ziel des LL.B. ist die Aufwertung des Studiengangs der Rechtswissenschaft. Dies geschieht grundsätzlich durch eine frühzeitigere (Zwischen-) Anerkennung der bisherigen Studienleistungen in Form eines vollwertigen Bachelors und die dadurch einhergehende Reduzierung des Prüfungsdruck, insbesondere in der Examensvorbereitung. Mehr und detaillierte Vorteile und weitere Infos findet ihr im Leitfaden der RLFB (siehe unten). Der Bachelor stellt dabei ausdrücklich keinen Ersatz für das Staatsexamen dar und soll zu diesem auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt in Konkurrenz treten!
Aktuell verfügen in Deutschland bereits mehrere Universitäten über einen (vollständig integrierten) LL.B., darunter auch renommierte Universitäten wie die Bucerius Law School, die Freie Universität Berlin sowie die Humboldt Universität Berlin. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wurde die Einführung des LL.B. an den juristischen Fakultäten zudem als Ziel der neuen Landesregierungen in die Koalitionsverträge aufgenommen. Die Einführung eines solchen LL.B. in München ist auch unser Ziel.
Wie und seit wann setzen wir uns für den LL.B. ein?
Im Oktober 2020 wurde erstmals gemeinsam mit der RLFB in einem offenen Brief an die Universitäten in Bayern eine Kurzstellungnahme verschickt und die Position der bayerischen Fachschaften erstmals kundgetan und damit auch der aus München.
Im WiSe 2021/2022 haben wir gemeinsam mit der RLFB unser Engagement erhöht. In Folge dessen wurden im Mai 2022 die Ergebnisse einer ersten bayernweiten Umfrage zum LL.B. veröffentlicht:
Im Juni 2022 veröffentlichte der LSRR einen (absolut lesenswerten) Leitfaden zur Einführung des LL.B. der von uns als Fachschaft mitentwickelt wurde und getragen wird und an die bayerischen Universitäten in einem zweiten offenen Brief veröffentlicht wurde. Der offene Brief verdeutlichte die Position zum LL.B. und sah als Ankündigung erste Schritte durch die Fachschaften auf lokaler Ebene vor. Den Leitfaden findet ihr hier:
Am 14. Juli tagte der Fakultätsrat zum letzten Mal im Sommersemester 2022. Thema war dabei unter anderem die Einsetzung einer Kommission, die sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Einführung eines integrierten Bachelors of Laws an der LMU auseinandersetzt:
In einer von allen Seiten kooperativ und konstruktiv geführten Diskussion wurde sich schließlich darauf geeinigt, in der ersten Hälfte des kommenden Wintersemesters eine Informations- und Diskussionsveranstaltung an der LMU durchzuführen. Hierbei sollen Professorinnen, Vertreterinnen aus dem Mittelbau, Referentinnen aus Politik & Verwaltung sowie Studierendenvertreterinnen zusammenkommen und eine gemeinsame Faktengrundlage hinsichtlich der Einführung eines integrierten Bachelors schaffen, rechtliche Möglichkeiten & Grenzen ausloten sowie Vor- & Nachteile eines integrierten Bachelors diskutieren. Dies soll letztlich eine faktenbasierte und differenzierte Entscheidung des Fakultätsrates über die Einsetzung einer oben genannten Kommission ermöglichen.
In der kommenden Zeit werdet ihr Updates bezüglich weiterer Schritte, die auf die Einführung in München hinwirken, hier auf unserer Website finden.
Mehr Infos zu dem Thema findet ihr in folgenden Beiträgen und Artikeln:
Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften: „Der integrierte juristische Bachelor“ (3. Auflage Februar 2021)
Landesfachschaft NRW: Schriftliche Stellungnahme im Rahmen der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Bachelor für Jurastudierende
FAZ: Der Bachelor ist ein wertvoller juristischer Abschluss
Verfassungsblog: Weder Burnout-Attest noch Jodel-Diplom – vom Reformbedarf in der juristischen Ausbildung
LTO: Der „Loser-Bachelor“ – Warum die Debatte uns Juristen schadet
FAZ: Fürchtet euch nicht! Die Kritik am Bachelor im Jurastudium offenbart einen Reformunwillen in der deutschen Rechtswissenschaft.
FAZ: Jura-Bachelor? Mehr Denkverkehrs wagen!