Seit 2014 sind die Klausuren im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen nicht auf einzelnen Blättern, sondern auf einem vorgefertigten Heft zu schreiben. Aufgrund dieser Änderung erreichten uns mehrere Beschwerden von Rechtsreferendaren.
Aus diesem Grund haben wir eine besonders ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema an das Landesjustizprüfungsamt weitergeleitet und daraufhin eine Antwort erhalten.
Beide Schriftstücke sind nun auf dieser Seite veröffentlicht.